Barrierefreiheit ist ein Schlagwort, das uns in allen gesellschaftlichen Bereichen begegnet. Doch was ist damit genau gemeint und wie können wir Zugänge für alle schaffen, ohne zu diskriminieren?
Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen, Umgebungen und Informationen in einer Art und Weise, die es Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder Einschränkungen ermöglicht, diese ohne Diskriminierung oder Schwierigkeiten zu nutzen. Das Hauptziel von Barrierefreiheit ist es, gleiche Chancen und Zugang für alle Menschen sicherzustellen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten.
In der engen Definition konzentriert sich Barrierefreiheit zunächst hauptsächlich auf physische Hindernisse und Barrieren. Dies bedeutet, dass Räume, Gebäude, Websites und andere Ressourcen so gestaltet sind, dass sie für Menschen mit körperlichen Behinderungen leicht zugänglich und nutzbar sind. Dies kann beispielsweise Rampen für Rollstuhlfahrer, barrierefreie Toiletten oder Bildschirmleseprogramme für sehbehinderte Menschen umfassen.
In rechtlicher Hinsicht bezieht sich der Begriff Barrierefreiheit ausschließlich auf Menschen mit physischer oder kognitiver Einschränkung. Der Paragraph 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) besagt: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”
Ein weiter wichtiger rechtlicher Schritt für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Darin wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) umgesetzt. Das BFSG wurde im Mai 2021 verabschiedet und sieht vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die auf dem Markt angeboten werden, ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein müssen.
Eine breitere Auffassung von Barrierefreiheit, die wir hier näher beschreiben und vertreten möchten, berücksichtigt darüber hinaus eine breite Palette von Dimensionen, einschließlich kultureller, sozialer und ökonomischer Aspekte, um sicherzustellen, dass verschiedene Gruppen von Menschen gleichen Zugang und gleiche Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen haben. Dazu gehören:
Gleichwohl haben auch jüngere Menschen wie beispielsweise Kinder spezielle Entwicklungsbedürfnisse wie zum Beispiel in Bezug auf kognitive Fähigkeiten, Lese- und Schreibfähigkeiten sowie motorische Fähigkeiten. Barrierefreiheit bedeutet, Bildungsumgebungen und Materialien, die diese Zielgruppe adressieren, so zu gestalten, dass sie diesen Bedürfnissen gerecht werden.
Sprachliche Vielfalt: Barrierefreiheit kann sich auf die Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Sprachen und auf die Verwendung leicht verständlicher Texte erstrecken, um Menschen mit unterschiedlichem Sprachhintergrund oder Sprachkompetenz den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
Worauf könnt ihr also in eurer pädagogischen Arbeit achten, um möglichst allen Menschen Zugang zu euren Materialien, Inhalten und Räumlichkeiten zu bieten?
Bild von Piyapong Saydaung auf Pixabay
Kreatives Denken zum Wochenstart: Jördis Dörner schreibt in unserem Projekt Learning Architects aller zwei Wochen an alle Lerngestalter:innen. Der Newsletter möchte inspirieren, anregen und Menschen ins Handeln bringen.
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