Titelbild Blogbeitrag: Barrierefreiheit-Zugänge für alle. Fotografie eines Leuchtschildes mit dem Schriftzug "open"

Barrierefreiheit – Zugänge für alle

Barrierefreiheit ist ein Schlagwort, das uns in allen gesellschaftlichen Bereichen begegnet. Doch was ist damit genau gemeint und wie können wir Zugänge für alle schaffen, ohne zu diskriminieren?

Barrierefreiheit was ist das eigentlich?

Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen, Umgebungen und Informationen in einer Art und Weise, die es Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder Einschränkungen ermöglicht, diese ohne Diskriminierung oder Schwierigkeiten zu nutzen. Das Hauptziel von Barrierefreiheit ist es, gleiche Chancen und Zugang für alle Menschen sicherzustellen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten.

In der engen Definition konzentriert sich Barrierefreiheit zunächst hauptsächlich auf physische Hindernisse und Barrieren. Dies bedeutet, dass Räume, Gebäude, Websites und andere Ressourcen so gestaltet sind, dass sie für Menschen mit körperlichen Behinderungen leicht zugänglich und nutzbar sind. Dies kann beispielsweise Rampen für Rollstuhlfahrer, barrierefreie Toiletten oder Bildschirmleseprogramme für sehbehinderte Menschen umfassen. 

Barrierefreiheit: Rechtlicher Rahmen

In rechtlicher Hinsicht bezieht sich der Begriff Barrierefreiheit ausschließlich auf Menschen mit physischer oder kognitiver Einschränkung. Der Paragraph 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) besagt: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”

Ein weiter wichtiger rechtlicher Schritt für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Darin wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) umgesetzt. Das BFSG wurde im Mai 2021 verabschiedet und sieht vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die auf dem Markt angeboten werden, ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein müssen.

Barrierefreiheit im weiteren Sinn

Eine breitere Auffassung von Barrierefreiheit, die wir hier näher beschreiben und vertreten möchten, berücksichtigt darüber hinaus eine breite Palette von Dimensionen, einschließlich kultureller, sozialer und ökonomischer Aspekte, um sicherzustellen, dass verschiedene Gruppen von Menschen gleichen Zugang und gleiche Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen haben. Dazu gehören:

  • Kulturelle Sensibilität: Diese bezieht sich auf die Berücksichtigung kultureller Unterschiede und die Schaffung von Umgebungen, die für Menschen aus verschiedenen kulturellen Hintergründen zugänglich sind. Dies kann kulturell sensibles Design, kulturelle Schulungen und die Berücksichtigung kultureller Bedürfnisse umfassen.
  • Geschlechteridentität: Barrierefreiheit kann auch die Schaffung von inklusiven Umgebungen für Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten und -ausdrücken umfassen. Dies kann geschlechtsneutrale Toiletten, Schulungen zur Geschlechterdiversität und die Anerkennung verschiedener Identitäten in offiziellen Dokumenten einschließen. Zudem gehört unserer Meinung nach auch die Anwendung einer geschlechtersensiblen Sprache dazu.
  • Altersbedingte Bedürfnisse: Ältere Menschen können spezielle Bedürfnisse in Bezug auf Mobilität, Sehvermögen, Hörfähigkeit und kognitive Fähigkeiten haben. Barrierefreiheit kann sich darauf konzentrieren, Umgebungen und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für ältere Menschen zugänglich sind.

    Gleichwohl haben auch jüngere Menschen wie beispielsweise Kinder spezielle Entwicklungsbedürfnisse wie zum Beispiel in Bezug auf kognitive Fähigkeiten, Lese- und Schreibfähigkeiten sowie motorische Fähigkeiten. Barrierefreiheit bedeutet, Bildungsumgebungen und Materialien, die diese Zielgruppe adressieren, so zu gestalten, dass sie diesen Bedürfnissen gerecht werden.

  • Sprachliche Vielfalt: Barrierefreiheit kann sich auf die Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Sprachen und auf die Verwendung leicht verständlicher Texte erstrecken, um Menschen mit unterschiedlichem Sprachhintergrund oder Sprachkompetenz den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. 

  • Vielfältige Lebensumstände und Merkmale:  Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf Menschen mit Behinderungen, sondern schließt auch andere Gruppen ein, die aufgrund ihrer individuellen Merkmale oder Lebensumstände möglicherweise besondere Bedürfnisse haben. Dies kann Menschen umfassen, die in Armut leben, obdachlos sind, Flüchtlinge oder Migrant*innen sind, Alleinerziehende, Menschen in ländlichen Gebieten oder Menschen in sozial benachteiligten Gemeinschaften. Auch diese sollen Zugriff auf die Vorteile von Technologie, des Internets und der Bildungsressourcen erhalten.

Checkliste für eure Praxis

Worauf könnt ihr also in eurer pädagogischen Arbeit achten, um möglichst allen Menschen Zugang zu euren Materialien, Inhalten und Räumlichkeiten zu bieten? 

  • Prüft die Barrierefreiheit eurer digitalen Bildungsmaterialien und Plattformen. Dazu gehört:
    • Stattet digitale Bedienelemente und Abbildungen mit Alternativtexten aus.
    • Nutzt Tools zur Audiodeskription für Podcasts und Audio- bzw. Videoclips. Eine Anleitung dazu findet ihr z. B. auf der Webseite inklusive-medienarbeit.de
    • Nutzt Untertitel für eure Videos.
    • Stellt barrierefreie PDF-Dateien zur Verfügung.
    • Achtet auch auf Social Media auf Barrierefreiheit. Instagram bietet z. B. die Möglichkeit, eure Posts mit Alternativtexten zu versehen.
  • Stellt Informationen in verschiedenen Sprachen und leicht verständliche Texte bereit. In unserem Blogbeitrag “Leichte Sprache vs. Schwere Sprache – Wo liegt da der Unterschied?” findet ihr weiterführende Informationen dazu. 
  • Achtet darauf, dass eure Webseite gut lesbar für Screenreader ist. Dazu gehört:
    • übersichtliche Gliederung und aussagekräftige Überschriften
    • sprechende Links (kein: hier klicken)
    • aussagekräftige Seitentitel
    • nutzt bei gendergerechter Sprache am besten den Asterix (*)
  • Achtet auf kulturelle Vielfalt in euren Materialien. Passendes Bildmaterial findet ihr z. B. bei Gesellschaftsbilder.
  • Schafft inklusive Umgebungen für Menschen mit verschiedenen Geschlechtsidentitäten (z. B. durch genderneutrale Toiletten).
  • Achtet auf barrierefreie Zugängen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.